RW Dienstleistungs Group

Code of Conduct

Code of Conduct

der RW Dienstleistungs Group*


1. Einleitung

– Selbstanspruch, Werterhalt und Qualitätssicherung –

Als professioneller Hotelreinigungsdienstleister legen wir größten Wert auf die strikte Einhaltung aller Hygienevorschriften und Standards, um den höchsten Anforderungen an Sauberkeit und Hygiene gerecht zu werden. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet, alle gesetzlichen und betrieblichen Vorgaben zur Hygiene in der gewerblichen Hotelreinigung zu erfüllen.

Dazu gehört insbesondere die Verwendung geeigneter Reinigungsmittel und -methoden, die auf die spezifischen Materialien und Oberflächen im Hotel abgestimmt sind. Dies gewährleistet nicht nur die optimale Sauberkeit, sondern auch den Erhalt und die Pflege des Hoteleigentums.

Der verantwortungsvolle Umgang mit allen Objekten im Hotel ist für uns selbstverständlich. Alle Reinigungsarbeiten werden so durchgeführt, dass das Eigentum des Hotels nicht beschädigt wird.

Unsere Mitarbeiter sind geschult, um zu erkennen, welche Reinigungsmittel und -techniken für verschiedene Materialien und Oberflächen am besten geeignet sind.

Ebenso achten wir darauf, dass Reinigungsgeräte stets in einwandfreiem Zustand sind und sachgerecht verwendet werden, um Schäden an Möbeln, Böden und anderen Ausstattungselementen zu vermeiden.

Unsere Verpflichtung zur Hygiene und zum Schutz des Hoteleigentums ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Servicequalität und unseres Anspruchs an nachhaltige und sorgfältige Arbeit.

Im folgenden Code of Conduct illustrieren wir unsere Ansprüche an uns, unsere Mitarbeitenden und an unser Geschäft.


2. Ethische Geschäftspraxis und moralische Integrität

RW verfolgt ausschließlich legale Geschäftsziele und -praktiken und unterhält nur mit seriösen Partnern Geschäftsbeziehungen.

RW verhält sich gegenüber Geschäftspartnern und Kunden fair und wertschätzend.

RW orientiert sein unternehmerisches Handeln stets an allgemeingültigen ethischen Werten und Prinzipien, einschließlich Integrität und Achtung der Menschenwürde.

RW baut auf einen freien und fairen Welthandel.


2.1. Korruption, Handelskontrolle, Geldwäsche

RW lehnt jede Form von Bestechung und Korruption ab. Dazu vermeiden wir bereits jeglichen Anschein hiervon – sei es in Gestalt der Gewährung oder der Annahme von unlauteren Vorteilen.

RW handelt in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Einfuhr- und Ausfuhrkontrolle und hält sich die gesetzlichen Anforderungen zur Prävention von Geldwäsche.


2.2. Fairer Wettbewerb

RW tritt für einen freien und fairen Wettbewerb ein. RW duldet keine wettbewerbswidrigen Absprachen und stellt sicher, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit den geltenden Kartellgesetzen handelt.

Wettbewerbsvorteile durch unlautere Geschäftspraktiken lehnt RW ab.


2.3. Umgang mit personenbezogenen Daten, Schutz von vertraulichen Informationen und geistigem Eigentum

RW respektiert die Persönlichkeitsrechte seiner Mitarbeitenden, Geschäftspartner und Kunden und befolgt beim Umgang mit persönlichen Informationen die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit.

RW schützt anvertraute Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen seiner Geschäftspartner und Kunden vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung, mindestens nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

RW respektiert das geistige Eigentum seiner Geschäftspartner, Kunden und sonstigen Dritten und achtet beim Austausch von Know-how und Technologien darauf, dass ausreichende Vorkehrungen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte vorgenommen werden.


3. Menschenrechte und Arbeitsstandards

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Deshalb achtet RW die international anerkannten Menschenrechte, die in der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen festgehalten sind.

RW orientiert sich an den international anerkannten Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), wie sie nachfolgend im Code of Conduct aufgeführt sind.

In allen Geschäftsaktivitäten ist RW bemüht, Menschenrechtsverletzungen weder zu verursachen noch zu diesen beizutragen.

RW erwartet das Gleiche von seinen Geschäftspartnern.

Soweit erforderlich und möglich, unterstützt RW hierbei seine Lieferanten.


3.1. Beschäftigungsverhältnisse

RW behandelt seine Mitarbeitenden mit Wertschätzung. RW lehnt jegliche Form von rechtswidrigen Strafen, Missbrauch, Belästigung, Einschüchterung oder sonstiger unwürdiger Behandlung gegenüber Arbeitnehmern ab.

RW wendet bei sämtlichen Beschäftigungsverhältnissen das jeweils geltende Arbeitsrecht an und erwartet das Gleiche von seinen Vertragspartnern.

Den Mitarbeitenden sind bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verständliche Informationen über die wesentlichen Arbeitsbedingungen, u. a. ihre Rechte und Pflichten, Arbeitszeiten, Vergütung und Zahlungs- und Abrechnungsmodalitäten, zur Verfügung zu stellen.

RW respektiert und schützt das Recht der Arbeitnehmer*innen, ihr Beschäftigungsverhältnis unter Einhaltung der jeweils maßgeblichen Kündigungsfrist zu beenden.


3.2. Ablehnen von Kinderarbeit und Schutz jugendlicher Arbeitnehmer

RW toleriert keine Kinderarbeit und beachtet das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Arbeitsaufnahme.

In jedem Fall beschäftigt RW keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren.

Praktika werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen organisiert.

RW erwartet von seinen Vertragspartnern, dass sie über angemessene Möglichkeiten zur Feststellung des Alters verfügen, um Kinderarbeit zu verhindern.

Sollte Kinderarbeit festgestellt werden, sind unverzüglich alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, die das Wohl, den Schutz und die Entwicklung des Kindes in den Mittelpunkt stellen.

Bei Personen unter 18 Jahren sind die Rechte jugendlicher Arbeitnehmer zu beachten; sie dürfen nur dann eingestellt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen weder eine Gefahr für ihre Gesundheit, Sicherheit oder Sittlichkeit darstellen noch für ihre Entwicklung schädlich sind.


3.3. Ablehnen von Zwangsarbeit

RW lehnt Zwangs- oder Pflichtarbeit in jeder Form ab.

Das gilt auch für jegliche Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels und erstreckt sich auf alle Formen unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.


3.4. Grundsätze der Vergütung

RW wendet die gesetzlichen oder – soweit anwendbar – tarifvertraglichen Bestimmungen bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an.

RW stellt sicher, dass bei der Bezahlung von Mitarbeitenden im Betrieb der geltende gesetzliche, ggf. der tariflich festgelegte oder branchenüblichen Mindestlohn nicht unterschritten wird.

Gesetzlich nicht zugelassene Lohnabzüge, einschließlich Lohnabzügen als Disziplinarmaßnahme, werden von RW nicht geduldet.


3.5. Arbeitszeiten

RW wendet die gesetzlichen oder anwendbaren tariflichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub an.

RW achtet darauf, dass

  • die reguläre wöchentliche Arbeitszeit zuzüglich maximal möglicher Überstunden nicht überschritten wird,
  • Arbeitszeitregelungen eingehalten werden.

3.6. Koalitionsfreiheit

RW respektiert das Recht der Arbeitnehmer auf Koalitionsfreiheit und Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf Kollektiv- und Tarifverhandlungen, soweit dies im jeweiligen Beschäftigungsland rechtlich zulässig und möglich ist.

Wenn dies nicht zulässig ist, sucht RW für seine Mitarbeitenden sachgerechte Kompromisse.


3.7. Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot

RW schätzt die Vielfalt seiner Mitarbeitenden und fördert eine Arbeitsumgebung, die Inklusion ermöglicht.

Deshalb bekennt sich RW zur Chancengleichheit und lehnt jede Form von Diskriminierung und Ungleichbehandlung aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung ab.

RW lebt den Grundsatz der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit.


3.8. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

RW beachtet die nationalen und internationalen Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards.

RW sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld (vermeiden von Unfällen, Verletzungen und arbeitsbedingten Erkrankungen), um die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeitenden und Dritter zu erhalten.


4. Ökologische Verantwortung

Die gewissenhafte Hotelreinigung inkludiert den bewussten Umgang mit Reinigungsmitteln und Chemikalien.

RW nimmt seine ökologische Verantwortung wahr, indem die geltenden gesetzlichen Vorgaben und anerkannten Standards zum Schutz von Umwelt und Klima angewendet werden.

RW arbeitet daran, dass die negativen Auswirkungen der geschäftlichen Aktivitäten auf die Umwelt und das Klima kontinuierlich reduziert werden.

RW wendet geltendes Recht an und ergreift geeignete Maßnahmen, die sich an gesetzlichen und international anerkannten Standards orientieren und unter anderem folgende Themen abdecken:

  • Sach- / fachgerechter und verantwortungsbewusster Umgang mit gefährlichen Stoffen, Chemikalien und Abfällen, einschließlich deren Entsorgung
  • Maßnahmen zur Reduktion oder Vermeidung von Abfällen
  • Minimieren von Emissionen aus Betriebsabläufen (z. B. Abwasser, Abluft, Lärm, Treibhausgase)
  • Schonen natürlicher Ressourcen, etwa durch Maßnahmen zur Einsparung von Wasser, Chemikalien und anderen Rohstoffen und Fördern der Kreislaufwirtschaft
  • Einsatz von klima- und umweltfreundlichen Technologien, Verfahren, Rohstoffen und Produkten; am Energieverbrauch an den Unternehmensstandorten.


* zusammenfassend für RW Dienstleistungs GmbH & Co. KG, RW Dienstleistungs Service GmbH und RW Dienstleistungs GmbH

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